Über die Buchführung (Historie)
Über die (doppelte) Buchführung geriet selbst Johann Wolfgang von Goethe
ins Schwärmen: "Welche Vorteile gewährt die doppelte Buchführung dem Kaufmanne! Sie ist eine der schönsten Erfindungen des menschlichen Geistes und ein jeder guter Haushalter sollte sie in seiner Wirtschaft einführen."
(Quelle: Goethe in: "Wilhelm Meister Lehrjahre", 1. Buch, 10. Kapitel)
Die Stadt Genua führte die doppelte Buchführung in den Handelsbüchern im
Jahr 1340 mit Sach- und Personenkonten ein, andere Städte wie Florenz, Venedig
und Lübeck folgten.
Das "Kapitalkonto" kam im Jahr 1395, das "Gewinn-und Verlustkonto" im
Jahr 1430 hinzu.
Buchführung digital
Die Digitalisierung hält auch in der Buchführung heutzutage immer mehr
Einzug in den Unternehmen. Belege werden gescannt oder gefaxt, und der Steuerberater kann die Belege jederzeit abrufen und verarbeiten.
Der Vorteil: die Belege bleiben vor Ort.
Unsere Kanzlei ist auf die digitale Buchführung eingestellt und kann
Buchführung auch von Unternehmen mit Sitz ausserhalb von Paderborn
erledigen.
Gerne beraten wir Sie, wie Sie die digitale Buchführung umsetzen können.
Darüberhinaus besprechen wir mit Ihnen über Muster an aussagefähigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen.